Bei Meldung über oder durch einen den Teamkapitän liegt dem Teamkapitän eine schriftliche Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigen vor, den Schüler oder den Jugendlichen für diesen Wettkampf zu melden. Mit Abgabe dieser Meldung versichert der Teamkapitän, dass die vorstehende Erlaubniserklärung vorliegt und
gemeldete Athleten ihre Sportgesundheit nachweisen können.
Der Nachweis der Sportgesundheit liegt zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurück. Eine Kontrolle der Sportgesundheit findet bei Wettkämpfen nicht statt.